Anwalt der Natur

Als annerkannter Umweltverband sind wir beteiligt, wenn z.B. Boden abgebaut, eine
Fernstraße gebaut oder auch ein Maststall errichtet werden soll. Durch Stellungnahmen Paragrafen-Baum1haben wir nicht nur die Möglichkeit, Verstöße gegen geltende Vorschriften zu monieren (wenn nötig bis hin zur Klage). Vor allem können wir dadurch frühzeitig konstruktive
Vorschläge in laufende Planungsvorhaben, zum Vorteil der Natur, einbringen.

In unserer Gesellschaft ist es üblich, sich bei widerfahrenen Benachteiligungen einen Anwalt zur Seite zu stellen. Er ist Experte in Rechtsfragen und setzt sich auch in der Öffentlichkeit für die Belange seines Mandanten ein. Analog kann man die Funktion
eines Umweltverbandes darin sehen, die Anwaltsrolle für die Natur einzunehmen, da diese bei Prozessen in der Regel als passives Gut behandelt wird.
Wir als NABU setzen uns somit als „Anwalt der Natur“ für ihre Belange, und ihren größtmöglichen Schutz, ein.