Verbandsbeteiligung

Der NABU arbeitet seit Jahren als „Anwalt der Natur“. Um auf politischer Ebene Entscheidungen beeinflussen zu können, die die Natur und Landschaft betreffen, haben wir als anerkannter Umweltverband die Möglichkeit zur Stellungnahme in verschiedenen Genehmigungsverfahren. Dieses Recht ist im Niedersächsischen Naturschutzgesetz sowie im Bundesnaturschutzgesetz verankert.
Bei den Verfahren, in die wir eingreifen können, handelt es sich um:

  • Straßenplanung
  • Eingriffe in den Wald oder in Gewässer
  • Bodenabbau
  • (Große) Bauvorhaben, z.B. Errichtung eines Maststalles

Um dazu Stellung nehmen zu können, haben wir Einsicht in behördliche Unterlagen. So können die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt beurteilt und Änderungen der Bauvorhaben bewirkt werden, die dem Schutz der Umwelt mehr entsprechen. Auch bei Verstößen gegen geltende Vorschriften oder Naturschutzgesetze können wir Widerspruch einlegen, wenn es in unseren Aufgabenbereich fällt.
Die Regelung der Verbandsbeteiligung ermöglicht es uns als NABU somit, sich von einer starken Position aus für den Schutz der Umwelt, auch auf rechtlicher Ebene, einzusetzen .